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Heute: 05.09.2010
 
 
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Allgemeines zum Zivilrecht

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Der Vertrag

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Mahnung und Verzug

Eine Mahnung kommt in Frage, wenn nach Eintritt der Fälligkeit der Leistung (Geldforderung, sonstige Leistung) der Schuldner nicht leistet. Die Mahnung ist eine einseitige Willenserklärung des Gläubigers. Inhalt der Mahnung ist die Aufforderung an den Schuldner seiner Pflicht zur Leistung nachzukommen. Leistet der Schuldner auf die Mahnung nicht tritt Verzug ein.

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Der Rücktritt vom Vertrag

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Schadensersatz

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Der Forderungseinzug

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Das gerichtliche Mahnverfahren

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Die zivilrechtliche Klage

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Die Zwangsvollstreckung

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Die Verjährung von Ansprüchen

Sowie sich der Schuldner auf den eingetretenen Umstand der Verjährung beruft, haben Sie Ihren Anspruch gegen den Schuldner faktisch verloren. Sie sollten Ihre Ansprüche daher immer rechtzeitig verfolgen, und sei es nur um gegebenenfalls den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

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Allgemeine Verjährungsfristen

Im Folgenden werden die im Alltag am häufigsten auftretenden Verjährungsfristen aufgelistet.

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Der Eintrag wird im Augenblick überarbeitet.
 
 
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