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Heute: 05.09.2010
 
 
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Das Recht der Ordnungswidrigkeiten - Überblick PDF Drucken E-Mail

Vorab:

Sie haben eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie sollen ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld bezahlen?

Es wurde ein Fahrverbot ausgesprochen?

Sie haben allgemeine Fragen zum Bußgeldverfahren?


Rufen Sie mich an, ich berate Sie auch kurzfristig zu diesen Fragen.


Das Recht der Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört systematisch mit zum Strafrecht. Ebenso wie bei einer Straftat liegt bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fehlverhalten vor. Im Unterschied zur Straftat wird die Ordnungswidrigkeit in der Regel jedoch nur mit einem Bußgeld (Bußgeldsachen) geahndet.

Die weitaus bedeutendste Gruppe von Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten wird dabei im Straßenverkehr begangen.


Der
Bußgeldkatalog beinhaltet sämtliche Gebührentatbestände und die jeweils zu verhängende Geldbuße.

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Das
Bußgeldverfahren läuft in der Regel nach einem geordneten Schema ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die jeweils geltenden Regeln und Fristen zu beachten.

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In diesem Zusammenhang ist vor allem das Punktesystem des Straßenverkehrsrechts zu beachten.

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Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldern unterliegen jeweils der
Verjährung. Mit dem Eintritt der Verjährung tritt eine Verfolgungshemmung ein.

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