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Heute: 08.09.2010
 
 
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Ein Überblick zum Strafverfahren (Strafrecht) PDF Drucken E-Mail

Vorab:

Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder es wurde sogar bereits Anklage gegen Sie erhoben?

Sie wollen Akteneinsicht in die Verfahrensakte nehmen?

Sie haben einen Strafbefehl zugestellt bekommen und wollen nun wissen ob und wie Sie zu reagieren haben?

Rufen Sie mich - auch kurzfristig - an und ich berate Sie zu diesen Fragen.



Das Strafverfahren - Ablauf

Sowie eine Strafverfolgungsbehörde (u.a. Polizei, Staatsanwaltschaft) von einer Straftat Kenntnis erlangt, wird ein Strafverfahren eröffnet. Dieses durchläuft bestimmte, festgelegte Abschnitte. In jedem Verfahrensabschnitt stehen dem Betroffenen Rechte zu. Von diesen sollte, unter Beachtung der jeweiligen Lage des Verfahrens, auch Gebrauch gemacht werden.

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Die Rechte des Beschuldigten/Angeklagten

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Die Hausdurchsuchung


Die Hausdurchsuchung kommt für die Betroffenen oft sehr überraschend. In der Regel wissen die Betroffenen nicht wie sie sich zu verhalten haben und welche Rechte ihnen zustehen. Nicht nur im Film wird die Wohnung oft genug im Rahmen der Durchsuchung durchwühlt und in einem chaotischen Zustand hinterlassen.

Das Gesetz sieht jedoch für die Hausdurchsuchung sehr enge Grenzen vor.

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Der Haftbefehl und die Untersuchungshaft

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Der Zeuge im Strafverfahren

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Der Verletzte im Strafverfahren

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Der Strafbefehl

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Das Urteil

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Das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis - früher: polizeiliches Führungszeugnis - ist eine Auskunft auf einen Antrag hin aus dem Bundeszentralregister (BZR) in Bonn. Das Führungszeugnis wird vor allem bei der Arbeitsaufnahme als Nachweis darüber angefordert, dass keine Vorstrafen eingetragen sind.

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