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Die Akteneinsicht - Einsicht in die Verfahrensakte |
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Vorab:
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren? Es wurde gegen Sie Anklage erhoben?
Gegen Sie erging ein Strafbefehl ohne dass Sie vorher zur Sache angehört wurden?
Sie wollen erfahren was konkret gegen Sie vorliegt? Sie wollen jedoch noch keinen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung in diesem Strafverfahren beauftragen?
Sie sind Geschädigter und wollen vom Täter Schadensersatz fordern?
Rufen Sie mich an, ich kläre alles weitere für Sie.
Wichtig!
Der Beschuldigte/Angeklagte sollte sich ohne vorherige Akteneinsicht nicht zum Tatvorwurf äußern.
Melden Sie sich bei mir. Ich beantrage für Sie die Einsicht in Ihre Akte und schicke Ihnen eine vollständige Kopie zu.
Ihre Kosten betragen 80,00 € (incl. MwSt.) zzgl. der Auslagen, insb. für die Kopie der Akte. Die Höhe der Kopierkosten hängt vom Umfang der Akte(n) ab. Eventuell fällt eine Versandpauschale an, wenn die Akte von der Behörde mit der Post geliefert wird.
Auf diese Weise sparen Sie erhebliche Kosten und Zeit. Sie werden damit in den aktuellen Wissensstand um Ihre Akte versetzt, z.B. welche Unterlagen und Beweise der Behörde vorliegen. Sie haben dadurch dann die Möglichkeit, über die angebrachten weiteren Schritte zu entscheiden.
Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt
Im Rahmen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens erhält der Beschuldigte/Angeklagte und auch der Verletzte ohne die Beauftragung eines Rechtsanwalts keine umfassende Einsicht in die Polizeiakte/Ermittlungsakte/Verfahrensakte. Lediglich der Rechtsanwalt kann die Akte insgesamt einsehen.
Auftrag zur Akteneinsicht
Um Kosten zu sparen können Sie einen Rechtsanwalt ausschließlich mit der Akteneinsicht beauftragen. Dieser fertigt eine Kopie der Akten an und stellt diese Ihnen dann zur Verfügung.
Es findet keine weitere Vertretung oder Beratung statt. Lediglich für die Akteneinsicht wird der Anwalt beauftragt.
Vorteil:
1. Sie entscheiden nach Erhalt der Akte selbst über das weitere Vorgehen: Ob und wie Sie sich selbst verteidigen oder ob ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden sollte.
2. Sie halten die Kosten niedrig.
Dies lohnt sich insbesondere bei kleineren Bußgeldverfahren, einem Ermittlungsverfahren oder einem Strafbefehl, bei denen Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie einen Strafverteidiger für das Verfahren beauftragen sollten.
Achtung:
Die Zeit bis zur Akteneinsicht kann aufgrund nicht selten überlasteter Behörden oder noch nicht vorläufig abgeschlossener Ermittlungsverfahren bis zu mehreren Monaten betragen.
Wie läuft die Online Akteneinsicht ab?
1. Schicken Sie mir per Post, Fax oder E-Mail Ihren vollständigen Namen und Ihre Hausanschrift, keine Postfachadresse, und geben Ihren Wunsch nach einer Akteneinsicht an.
2. Sie erhalten dann mit der Post einen Fragebogen, eine Vollmacht und eine Vorschussrechnung. Schicken Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen sowie die unterschriebene Vollmacht an mich zurück.
3. Sind der Rechnungsbetrag aus der Vorschussrechnung auf meinem Konto und Ihre Unterlagen hier eingegangen, wird die Akteneinsicht beantragt.
4. Die Akte wird nach dem Eingang in meiner Kanzlei kopiert und an die Behörde zurückgeschickt.
5. Sodann erhalten Sie von mir eine abschließende Kostenaufstellung.
6. Nachdem dieser Kostenbetrag auf meinem Konto eingegangen ist, schicke ich Ihnen die Aktenkopie per Post. Damit ist meine Tätigkeit beendet.
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