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Das Vertragsrecht - allgemeines Zivilrecht |
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Im Vertragsrecht ist zwischen der Beratung im Zusammenhang der Vertragsgestaltung und der Vertragsanwendung zu unterscheiden.
Die Vertragsgestaltung
Im Rahmen der Vertragsgestaltung erfolgt eine Beratung hinsichtlich der Entwicklung und Ausgestaltung eines den tatsächlichen Erfordernissen angepassten Vertrages. Ziel ist es einen Vertrag zu entwickeln, der den zukünftigen Erfordernissen in der geschäftlichen Anwendung gerecht wird und mögliche zu erwartende Probleme im Voraus für die beteiligten Parteien zu regeln versucht. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch an die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu denken.
Insbesondere fallen darunter folgende Bereiche: - Arbeitsvertrag (Anstellungsvertrag) - Freier Mitarbeiter (freelancer) - EDV und IT Vertrag - Kaufvertrag - Leasingvertrag - Mietvertrag
Die Vertragsanwendung
Im Rahmen der Vertragsanwendung erfolgt die Rechtsberatung hinsichtlich aufgetretener Probleme zum jeweils einschlägigen schuldrechtlichen Vertragstyp, d.h. welcher Vertrag wurde zwischen den Vertragspartnern geschlossen, welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag und welches Problem besteht jetzt zwischen den Vertragspartnern.
Insbesondere fallen darunter folgende Bereiche: - Kaufrecht, speziell Autokauf (Neuwagen/Gebrauchtwagen) - Mietrecht - Wohnungseigentum - Werkvertragsrecht, speziell Autoreparatur - Darlehensrecht - Telfonvertrag - Handyvertrag - Fitnessvertrag
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