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Vorab:
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten?
Gegen Sie erging im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ein Bußgeldbescheid? Ihr Führerschein soll entzogen werden?
Gegen Sie wurde im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ein Strafbefehl erlassen?
Rufen Sie mich an, ich berate Sie zu diesen und allen weiteren Fragen.
Begriff - Verkehrsrecht - Straßenverkehrsrecht
Der Begriff Verkehrsrecht wird häufig nur auf das Straßenverkehrsrecht bezogen. Er umfasst jedoch unter anderem auch folgende Bereiche: Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht.
Das Straßenverkehrsrecht umfasst sämtliche Regelungen und Gesetze, die den Straßenverkehr betreffen. Insbesondere gehören dazu: das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weitestgehend das ab.
Im Rahmen vom Verkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht) können Sie von einer Vielzahl von Problemen selbst betroffen sein. Im Einzelnen sind unter anderem folgende Fälle denkbar:
- Verkehrsunfall - Regulierung zum Schadensersatz - Vertragsrecht - insbesondere Autokauf und Leasing, Reparatur - Fahrerlaubnis - Entziehung, Auflagen und Beschränkung - Fahrverbot - Bußgeldbescheid zzgl. Anordnung von Fahrverbot - Alkohol und Drogen im Straßenverkehr - MPU - Beratung zur Zulässigkeit und Vorbereitung - Ordnungswidrigkeiten (OWi-Verfahren/Bußgeldverfahren) - Strafsachen – insb. Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht
Einteilung des Verkehrsrechts
Grundsätzlich lassen sich die im Verkehrsrecht auftretenden Fälle in folgende vier Bereiche einteilen:
1. Verkehrszivilrecht 2. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht 3. Verkehrsverwaltungsrecht 4. Versicherungsrecht
1. Verkehrszivilrecht
Der wohl wichtigste Bereich überhaupt ist die Regulierung vom Schadensersatz nach einem Autounfall (Haftungsrecht)– Schmerzensgeld, Schaden am Fahrzeug, Personenschaden, Unfall mit Bezug zu Ausland, Mietwagenkosten, Haushaltsführungsschaden usw..
Zudem kommt der Bereich aus dem Vertragsrecht: insb. Probleme im Zusammenhang bei einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug, Leasing und Reparatur.
In diesen Bereich fallen auch die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, insb. die Kündigung wegen verkehrsrechtlicher Vergehen im Straßenverkehr.
Dazu kommt die Problematik im Zusammenhang beim Abschleppen eines Pkw vom Privatparkplatz.
2. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrstrafrecht betrifft sämtliche Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden: insb. Alkohol/Drogen im Straßenverkehr (Vollrausch), Unfallflucht (Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Nötigung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und unterlassene Hilfeleistung.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist dem Strafrecht weitgehend nachgebildet. Im Gegensatz zu diesem fehlt den Ordnungswidrigkeiten aber der ethische Unwert, d.h. die moralische Vorwerfbarkeit. Es liegt ein Fehlverhalten vor, welches immerhin z.B. mit einem Bußgeld bzw. Fahrverbot bestraft wird (Bußgeldkatalog).
3. Verkehrsverwaltungsrecht
Der wohl wichtigste Bereich ist das Recht der Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisrecht). Hierzu gehören die Fragen der Erteilung, Beschränkung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Hierein fallen auch die Fragen offenbar gewordene Fahreignungsmängel zu korrigieren. Immer wichtiger wird auch der Bereich des Gebrauchs einer ausländischen Fahrerlaubnis.
Zudem ist von praktischer Bedeutung, wenn ein Fahrtenbuch behördlich angeordnet wurde sowie der Bereich, wenn polizeilich bzw. behördlich das Abschleppen eines Pkw angeordnet wurde.
4. Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht betrifft sämtliche versicherungsrechtliche Fragen die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen: insb. die Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Service-Versicherung und die Rechtsschutzversicherung. In diesen Bereich fallen auch die Probleme beim Versicherungsbetrug, insb. Stichwort manipulierter Verkehrsunfall.
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Bezug zum Ausland
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