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Der gewerbliche Rechtsschutz Vorab: Sie werden in einem Ihrer gewerblichen Rechte verletzt und wollen wissen, welche Möglichkeiten bestehen um dieses zu unterbinden oder auch Schadensersatz zu fordern? Rufen Sie mich an, ich berate Sie zu diesen und allen weiteren Fragen. Inhalt des gewerblichen Rechtsschutzes Der gewerbliche Rechtsschutz bedeutet die rechtliche Absicherung in dem Bereich geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet. Dazu gehören vor allem die Bereiche Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht und vor allem das Wettbewerbsrecht. Der Bereich des Urheberechts dient nicht nur dem Schutz geistiger Leistungen, sondern auch dem Schutz gewerblich anwendbarer Leistungen, so z.B. Software, Stadtpläne, Zeitungsartikel, Einrichtungsgegenstände und ähnliches. Diese gewerblichen Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein absolutes Recht gegenüber jedermann. Es handelt sich um Ausschließlichkeitsrechte, die dem Rechtsinhaber ermöglichen, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Das bedeutet, dass außer dem Rechtsinhaber oder Lizenznehmer die Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie der Immaterialgüter untersagt oder sogar verboten ist. Inhalt des gewerblichen Rechtsschutzes ist aber nicht allein der Schutz dieser Rechte sondern auch die gerichtliche Geltendmachung. Ich bitte um etwas Geduld. Der Eintrag wird im Augenblick überarbeitet. Er steht in Kürze zur Verfügung.
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