Rechtsanwalt Steffen Bußler
 
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Heute: 05.09.2010
 
 
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Vorab:

Sie möchten bald heiraten und denken über einen Ehevertrag nach?

Sie sind bereits verheiratet und möchten zur Sicherheit ein paar Fragen in einem Ehevertrag geregelt sehen?

Sie wollen Ihre Ehe scheiden lassen und Kosten bei der Scheidung sparen?


Rufen Sie mich an. Ich berate Sie über die bestehenden Möglichkeiten und Kosten und erstelle Ihnen den gewünschten Ehevertrag.


Der Ehevertrag - Sinn und Zweck

Am Ende einer Ehe entstehen oft genug Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter und den Umfang und Bestehen von Ansprüchen. Dafür müssen Sie dann zum Scheidungsanwalt.

Durch den Ehevertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die für den Scheidungsfall unter anderem folgendes regeln:

1. den Güterstand: z.B. Gütertrennung, dh. Ausschluß der Zugewinngemeinschaft,
2. den Anspruch auf Unterhalt: insb. Trennungsunterhalt, nacheheliche Unterhalt, Kindesunterhalt,
3. den Versorgungsausgleich,
4. Regelungen zum Erbrecht: insb. Erbvertrag, Pflichtteil,
5. eheliche Wohnung und Hausrat,
6. Kosten (Gericht, Anwalt) der Scheidung.

Prozesse in denen diese Fragen geklärt werden müssen sind sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. Je mehr vor Gericht zwischen den Eheleuten geklärt werden muss, je teurer wird das Scheidungsverfahren. Der Ehevertrag kommt  daher zum Einsatz um Kosten und Zeit zu sparen und die Nerven der Eheleute zu schonen.


Vorteil eines Ehevertrags


Sowie etwas in einem Ehevertrag geregelt wurde, bedarf es (in der Regel) zu diesem Punkt keiner gerichtlichen Klärung mehr. Der Scheidungsanwalt muss die im Ehevertrag geregelten Fragen nicht mehr zur Klärung bringen, d.h. die Eheleute müssen vor Gericht nicht mehr um jeden Punkt streiten. Sowie ein Ehevertrag zu allen zu klärenden Punkten Regelungen beinhaltet, ist im Falle einer Scheidung das kostengünstigere vereinfachte Scheidungsverfahren, die  sog. einverständliche Scheidung, möglich. Sofern dem nicht muss vom anderen Ehepartner in der sog. streitigen Scheidung ebenfalls ein Scheidungsanwalt beauftragt werden.

Im Ergebnis kann man sagen:

Der Ehevertrag spart letztendlich Zeit, Geld und vor allem Nerven der beteiligten Parteien.


Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden.

In der Regel sollte aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Mit dem Rechtsanwalt sollte in einer ersten Beratung besprochen werden, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und was diese für Folgen haben können. Es ist dabei herauszustellen, was in dem Ehevertrag geregelt werden soll. Dann werden die Punkte zusammengefasst, welche später im Ehevertrag aufgenommen werden sollen.

Ist dieses geklärt, entwirft anschließend der Rechtsanwalt den Vertrag und legt den Entwurf den Parteien vor. Die Regelungen des Vertragsentwurfs sollten beide Ehepartner nochmals genau miteinander durchsprechen und eventuelle Unklarheiten mit dem Rechtsanwalt beraten. Änderungswünsche werden anschließend nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt im Ehevertrag berücksichtigt.

Ist der Vertrag schließlich zur Zufriedenheit der Ehepartner formuliert, übermittelt ihn der Rechtsanwalt an einen Notar, der diesen anschließend im Beisein beider Parteien beurkundet. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da der Ehevertrag weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält.


Der besondere Ehevertrag - die Trennungsvereinbarung und die Scheidungsvereinbarung

Sofern ein Ehevertrag zwischen den Eheleuten nicht geschlossen wurde, oder der Inhalt eines bestehenden Vertrags nicht mehr so gewünscht werden, werden bei Trennung und Scheidung der Ehe die sog. Trennungsvereinbarung und/oder die Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung) geschlossen. Diese sind eine besondere Ausprägung vom Ehevertrag.

Sie werden geschlossen, wenn zwischen den Ehepartnern bereits feststeht, dass die Scheidung der Ehe gewünscht ist. Durch diese Vereinbarungen ist bei Regelung aller wesentlichen Punkte das kostengünstigere vereinfachte Scheidungsverfahren, die  sog. einverständliche Scheidung, möglich (nur ein Scheidungsanwalt).

Hier trifft das auch bereits zum Ehevertrag gesagte zu:

Die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung spart letztendlich Zeit, Geld und vor allem Nerven der beteiligten Parteien.

Mehr dazu steht unter dem Stichwort Scheidung.

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