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Vorab:
Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und möchten wissen wie es jetzt weiter geht? Sie wollen wissen ob Ihnen während der Trennung Trennungsunterhalt zusteht?
Sie wollen sich von Ihrem Partner scheiden lassen und suchen einen Scheidungsanwalt?
Rufen Sie mich an. Ich berate Sie über die Trennung und die Voraussetzungen, Ablauf und Kosten der Scheidung.
Allgemeines zur Trennung und Scheidung
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt wird. Diesen Antrag muss ein Anwalt stellen. Die Scheidung der Ehe ist die Auflösung der Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Von der Scheidung ist die Trennung der Ehegatten zu unterscheiden. Um sich scheiden zu lassen bedarf es vorher der Trennung der Ehegatten. In der Regel muss ein Trennungsjahr eingehalten werden.
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Die Trennungszeit
In der Regel müssen die Ehegatten vor Antragstellung auf Scheidung ein Jahr getrennt leben. Dies gilt auch wenn sie die einvernehmliche Scheidung wollen.
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Ehewohnung und Hausrat
Die Ehegatten müssen die Frage klären, wer in der Ehewohnung bleiben darf und wie der Hausrat zu verteilen ist.
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Kosten der Scheidung
Wichtig ist natürlich auch der Punkt, mit welchen Kosten die Ehescheidung verbunden ist. Im Folgenden wird darauf zu allgemeinen Punkten eingegangen. Sofern Sie sich einen Scheidungsanwalt nicht leisten können und die Voraussetzungen vorliegen kann beim Familiengericht staatliche Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.
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Die einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen (nichtstreitigen) Scheidung bedarf es nur eines Anwalts vor Gericht. Dadurch können die Kosten des zweiten Anwalts gespart werden. Voraussetzung dafür ist, dass einige Scheidungsfolgesachen bereits im Vorfeld geklärt wurden.
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Der Zugewinnausgleich
Die Ehegatten leben mit der Heirat automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es sei denn sie haben etwas anderes über einen Ehevertrag vereinbart.
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Die elterliche Sorge
Die Scheidung hat keinen Einfluss auf die gemeinsame elterliche Sorge. Diese besteht auch nach der Scheidung fort.
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Der Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt, auch nacheheliche Unterhalt, kann durch einen Ehevertrag zwischen den Ehegatten ausgeschlossen oder in beliebiger Höhe festgesetzt werden. Das Gericht prüft jedoch, ob nicht ein Fall von sittenwidriger Übervorteilung vorliegt.
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Der Kindesunterhalt
Die Scheidung ändert nichts an der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind. Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des Kindes, über den die Eltern nicht frei verfügen können. Schon gar nicht zu Lasten des Kindes.
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Der Versorgungsausgleich
Die Ehe ist eine gemeinsame partnerschaftliche Lebensleistung. Für den Fall der Scheidung sind die von den Ehegatten erworbenen Anrechte auf Rente auszugleichen. Dies betrifft sowohl die Invaliditäts- oder Altersvorsorge, einschließlich die betriebliche Altersvorsorge und die privaten Rentenversicherungsverträge.
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Fragen zur Online Scheidung
Sofern Sie Fragen zur Online Scheidung (auch Onlinescheidung oder Internetscheidung) haben, lesen Sie meinen entsprechenden Hinweis.
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Hier ein kurzer Hinweis zu den sog. schmutzigen Scheidungstricks
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