Rechtsanwalt Steffen Bußler
 
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Heute: 05.09.2010
 
 
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Sofern Sie Fragen zur Höhe der Kosten einer Beratung oder anwaltlichen Vertretung haben, rufen Sie mich bitte einfach an.


Haben Sie ein rechtliches Problem, Sie sind sich jedoch noch nicht sicher ob Sie sich bei Ihrem Anliegen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen wollen, kann ich Sie im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung über die Rechtlage, bestehende Risiken und auf Sie zukommende Kosten beraten. Die Höhe der Kosten der Beratung ist abhängig
von der Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung des Falles. Zur Orientierung: In der Regel liegen dabei die Kosten der Beratung bei 50,00 € (incl. UmSt.) je Stunde.

Sofern Sie mich daraufhin als Rechtsanwalt in dieser Sache mit Ihrer Rechtsvertretung beauftragen, werden die Kosten der Erstberatung mit den dann anfallenden Gebühren verrechnet.

Bei Mandanten mit geringem Einkommen kläre ich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von staatlicher Beratungshilfe. Sie können den Antrag auf Beratungshilfe auch selbst bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (Wohnort)  stellen. Die Adresse erfahren Sie über die Seite "zuständiges Gericht".

Zudem kann ich über die, im Falle eines gerichtlichen Vorgehens, zu erwartenden Gerichtskosten informieren. Zugleich kann ich für Mandanten mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Prozesskostenhilfe prüfen.

Sofern Sie im Besitz einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sind kläre ich vorab, ob die Versicherung die entstehenden Kosten übernehmen wird (Deckungszusage).

Auf der anderen Seite kann ich Sie noch auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung hinweisen und diese gegebenenfalls für Sie einleiten.

Sie können mit Hilfe vom Prozesskostenrechner die anfallenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren ausrechnen lassen.

Im Folgenden werden allgemeine Informationen zu diesem Thema bereitgestellt. Die Antworten sollen einen ersten Einblick verschaffen - sie sind nicht erschöpfend angelegt. Sofern Sie weitergehende Fragen haben oder z.B. Unterstützung bei der Beantragung der Kostenhilfe brauchen, besteht natürlich die Möglichkeit in meiner Kanzlei vorbeizukommen oder anzurufen.



Titel
Allgemeine Fragen zum Verhältnis von Mandant und Rechtsanwalt
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Gerichtskosten
Prozessfinanzierung
Prozesskostenhilfe (PKH) - Antrag
Prozesskostenrechner
Rechtsanwaltsgebühren
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